Ich bin nicht privat versichert. Kann ich mich trotzdem in Ihrer Privatpraxis behandeln lassen?
Selbstverständlich. Nahezu 30% unserer Patienten sind gesetzlich versichert. Die Behandlungskosten in unserer Facharztpraxis sind meist deutlich niedriger als von vielen Patienten erwartet. Da wir eine Privatpraxis sind und keine Kassenzulassung besitzen, können wir Behandlungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
TIPP:
Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie seit dem 1. Januar 2004 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Möglichkeit, bei Ihrem Arzt eine Privatbehandlung zu wählen. Sie müssen hierzu nicht in die private Vollversicherung wechseln.
Der Weg dorthin ist ganz einfach:
Sie machen im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch. Sie sind dann bei Ihrer Wahl auf Kostenerstattung an die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.
Nach einer Behandlung in unserer Privatpraxis erhalten Sie eine Arztrechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (Privatrechnung). Zunächst überweisen Sie den Rechnungsbetrag an unsere privatärztliche Verrechnungsstelle. Anschließend senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann einen Anteil, den sie für Sie in der Kassenabrechnung hätte tragen müssen. Dieser liegt etwa bei 30-40%, kann jedoch – je nach Behandlung – sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie den restlichen Betrag zukünftig nicht selbst zahlen möchten, empfehle wir Ihnen, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie sich jedoch im Vorfeld direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit – ohne Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung – alle Behandlungen in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, sofern Sie die Behandlungskosten sowieso selbst tragen möchten.
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir als Privatpraxis direkt mit Ihnen abrechnen, d.h. keinen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient. Dies ist auch bei allen Privatversicherten der Fall.
Grundsätzliches zur Abrechnung unserer ärztlichen Behandlungen
Die medizinischen und ästhetischen Leistungen durch unsere Fachärzte bieten wir allen Patientinnen und Patienten in gleicher Weise an. Es gibt in unserer Praxis daher keine Unterschiede zwischen Privatpatienten und Selbstzahler-Patienten. Alle Behandlungen und Kosten sind identisch und richten sich lediglich nach dem Umfang der Behandlung.
Jeder Patient kann also unabhängig von seinem Versicherungsstatus einen Termin in der Hautarztpraxis Dr. Gündogan und seinen Fachkollegen vereinbaren. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen Patienten schriftlich und transparent nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen durch unsere Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) per Post zugesendet. Hierdurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten, d.h. es bleibt bei den mit Ihrem behandelnden Arzt besprochenen Kosten. Privatversicherte Patienten leiten diese Rechnung an Ihre private Krankenversicherung weiter, gesetzlich Versicherte müssen die Rechnung selbst tragen bzw. können einen Teil ggf. erstattet bekommen (siehe oben).
Wann erfahre ich als Patient, ob weitere Kosten für eine komplette Behandlung auf mich zukommen und wie hoch diese sind?
Das ist in unserer Praxis ganz unkompliziert.
Möglichkeit 1: Häufig kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu, da Ihr behandelnder Arzt in unserer Praxis nach der Basisuntersuchung alles ausführlich erläutert und die Therapie gleich festlegt. Sie erhalten beispielsweise ein Rezept über eine spezielle Creme, die Sie anwenden.
Möglichkeit 2: Es sind weitere spezielle Untersuchungen zur genauen Diagnosestellung oder Behandlungen zur Heilung notwendig. In diesem Fall wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt in unserer Praxis aufzeigen, welche Maßnahmen medizinisch sinnvoll sind und welche Kosten hierdurch entstehen. Sie können dann entscheiden, ob Sie die empfohlene Behandlung gleich, später oder gar nicht in Anspruch nehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung bei bestimmten Maßnahmen (z.B. ästhetischen Behandlungen, Laserbehandlungen) direkt nach der Behandlung fällig wird. Sie können Ihre Rechnung am Patientenempfang in bar oder per EC-Karte begleichen.
Warum kommen so viele Patienten als Selbstzahler zu Ihnen?
Unsere Selbstzahler-Patienten kommen aus unterschiedlichsten Gründen zu uns. Hier einige Beispiele:
Patienten bekommen bei dringendem Anliegen keinen Termin
Es kommt immer wieder vor, dass bei dringenden medizinischen Anliegen kein Arzttermin zu bekommen ist. Manchmal muss auf einen Termin Wochen oder Monate gewartet werden. Das liegt u.a. daran, dass es zu wenige Hautärzte gibt. Daher kann die Versorgung nicht optimal gewährleistet werden. In unserer Privatpraxis erhalten Sie bei dringendem Anlass praktisch immer einen sehr kurzfristigen Termin. Wir geben uns die beste Mühe unseren Patienten so schnell wie möglich einen Termin zu ermöglichen.
Lange Wartezeiten im Wartezimmer
Aufgrund der geringen Anzahl an Hautärzten und anderer Ursachen sind die Wartezeiten im Wartezimmer z.T. sehr lang. Insbesondere für Kinder, kranke oder ältere Menschen ist das eine große Belastung. In unserer Praxis sind wir sehr bemüht, Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Diese liegen im Durchschnitt bei ca. 5 – 10 Minuten.
Entfernung zur nächsten Kassenarzt-Praxis zu groß
Insbesondere ältere Patienten aus unserem näheren Umkreis, die nicht eigenständig mobil sind, müssen z.T. längere Anfahrten zur nächsten Kassenarztpraxis in Kauf nehmen. Hier entstehen durch die Inanspruchnahme von Fahrdiensten (z.B. Taxi) Fahrtkosten, die weit über den Behandlungskosten unserer Praxis liegen können. Weitere Informationen zu Behandlungskosten finden Sie weiter unten.
Was kostet ein Beratungstermin?
Unsere erfahrenen Fachärzte betreuen Sie sehr gerne und kümmern sich intensiv und individuell um Ihr persönliches Anliegen. Die Beratung und Untersuchung wird mit ca. 50 Euro in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten richten sich immer nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind daher völlig transparent. Sollten zur Basisuntersuchung zusätzliche Untersuchungen bzw. Behandlungen notwendig werden (z.B. Pilzabstriche, spezielle Untersuchungen) werden diese nach Ihrer Einwilligung durchgeführt und entsprechend der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Damit sind die Behandlungskosten nicht nur transparent, sondern auch meist niedriger als von vielen Patienten vermutet.
Weiterführende Behandlungen können (je nach Zeitaufwand) entweder unmittelbar nach dem Beratungsgespräch oder in einem weiteren Termin durchgeführt werden. Alternativ können Sie sich selbstverständlich ganz in Ruhe Gedanken machen und uns zu einem gewünschten Zeitpunkt für eine Terminvereinbarung kontaktieren. Informationen und Untersuchungskosten zu unserer umfassenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Beispiele zu Behandlungskosten finden Sie ebenfalls am Ende dieser Seite sowie bei den jeweiligen Themen.
Ich interessiere mich für eine ästhetische Behandlung. Wie hoch sind die Beratungskosten hier?
Das erste Beratungsgespräch zu ästhetischen Behandlungen (z.B. ästhetische Lasertherapie, Faltenbehandlung etc.) kostet 50 Euro. Diese Kosten werden Ihnen zu den Behandlungskosten angerechnet, wenn Sie im Anschluss eine Behandlung wünschen.
Muss ich die Behandlungskosten gleich entrichten?
In der Regel erhalten Sie eine Rechnung über unsere Ärztliche Verrechnungsstelle (PVS Limburg). Sie können dann ganz bequem per Überweisung bezahlen. Manche Behandlungen werden jedoch direkt nach der Behandlung fällig. Hierzu zählen u.a. ästhetische Behandlungen und Laserbehandlungen. Diese können Sie entweder bar oder per EC-Cash in unserer Praxis begleichen.
Bekomme ich als Selbstzahler in Ihrer Praxis alle Leistungen, die auch Privatpatienten erhalten?
Selbstverständlich. Alle Leistungen unserer Praxis können uneingeschränkt und in gleicher Weise in Anspruch genommen werden. Da gibt es keine Unterschiede.
Gibt es zwischen Selbstzahler und Privatpatienten einen Unterschied in der Terminvergabe?
Nein. Alle unsere Patienten werden gleich behandelt. Wir versuchen grundsätzlich immer einen Termin anzubieten, der Ihnen am angenehmsten ist. Bei dringenden Fällen erhalten einen sehr kurzfristigen Termin in unserer Praxis.
Ich interessiere mich für eine umfassende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Wie hoch sind die Beratungskosten hier?
Die umfassende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung zu diesem Thema, die Untersuchung des kompletten Hautorgans (von Kopf bis Fuß) mit der Handlupe (Dermatoskopie) sowie die digitale Aufzeichnung relevanter Pigmentmale in einem speziellen Hautkrebs-Screening-System. Unsere Ärzte sind im Bereich Hautkrebsvorsorge speziell ausgebildet und somit Spezialisten für diese Fragestellung mit jahrelanger Erfahrung. In Anlehnung an die GebührenOrdnung für Ärzte (GOÄ) berechnen wir Ihnen – je nach Aufwand der Untersuchung in Ihrem persönlichen Fall – zwischen 128 und 170 Euro. Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung sollte einmal jährlich durchgeführt werden. Hautkrebs ist leider eine sehr ernste Angelegenheit. Jährlich sterben über 2000 Menschen – alleine in Deutschland – an schwarzem Hautkrebs! Investieren Sie in Ihre Vorsorgeuntersuchungen. Es lohnt sich.
Ich leide an Warzen an Händen oder Füßen? Bisherige Therapien waren nicht erfolgreich. Kann man mit dem Laser mehr erreichen?
Warzen können ziemlich beeinträchtigend sein. Eigene Behandlungsversuche oder anderen Therapie waren nicht erfolgreich? Wir behandeln Warzen häufig in örtlicher Betäubung mit einem speziellen Laser. Die Erfolgsrate liegt bei über 95%. So konnten wir bereits sehr vielen Patienten helfen. Die Kosten für eine Warzentherapie per Laser liegt – je nach Anzahl und Größe der Warzen – bei 150 – 300 Euro (inkl. Laserbehandlung, lokaler Anästhesie, Spezialverband etc.). Die entstehenden Kosten besprechen unsere Ärzte selbstverständlich vor der gewünschten Behandlung.
Ich möchte mir nur eine oder wenige Muttermale ansehen lassen? Wie hoch sind die Kosten hierfür?
Die Kosten liegen bei ca. 50 – 90 Euro. Wir empfehlen unseren Patienten jedoch die umfassende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wahrzunehmen. Da hier alle Pigmentmal systematisch untersucht und auch digitale aufgenommen werden, haben Sie hier die größtmögliche Sicherheit für Ihre Haut. Denken Sie daran, dass gerade die scheinbar unauffälligen Pigmentmale bösartig sein können. Für den Patienten ist es leider sehr schwierig bzw. unmöglich hier „gute“ von „bösen“ Flecken zu unterschieden, da es sehr viele Kriterien für eine Einstufung gibt und manchmal harmlos aussehen Pigmentmale bösartig sein können. Vertrauen Sie hier lieber den speziell ausgebildeten Fachärzten mit jahrelanger Erfahrung.
Ich möchte mir ein Muttermal entfernen lassen. Wie hoch sind die Kosten hierfür?
Die reinen Operationskosten für ein Muttermal liegen – je nach Größe – bei 140 – 250 Euro. Hierin enthalten sind: Operation, lokale Betäubung, Operationsmaterial (Op-Besteck, Fadenmaterial, Lokalanästhesie etc.) und das Pflaster bzw. der Verband direkt nach der OP. Das entfernte Muttermal wird immer zur mikroskopischen Untersuchung eingeschickt, um die Zellen begutachten zu lassen (gutartig/bösartig?). Für diese spezielle Untersuchung erhalten Sie vom Labor eine separate Rechnung über 35 – 50 Euro pro Muttermal. In den o.g. Operationskosten sind lediglich die reinen Kosten für die OP enthalten. NICHT enthalten sind: vorausgehende Untersuchungen und Beratungen zum Muttermal, eventuelle Nachbehandlungen bei Entzündungen der Wunde, eventuelle Kontrolltermine oder der Fadenzug.